Hauptuntersuchung - Autohaus SCS Wiesbaden GmbH

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Hauptuntersuchung


Laut GVO, müssen Hersteller  Wartungen, Inspektionen auch in der Garantiezeit anerkennen. Also, keinen Verlust der Garantie auch bei Neufahrzeugen. Eine klare gesetzliche Regelung.

Ihr Vorteil ist, es werden nur die vom Hersteller vorgegebenen Zeiten in Anrechnung gebracht, auch wenn der Aufwand mal größer ausfallen sollte.


 
© 2018 Autohaus SCS
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü